KI und Leichte Sprache: Neue Chancen für berufliche Teilhabe?
14. April 2026
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen stoßen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt häufig auf fachliche und soziale Barrieren. Leichte Sprache soll genau diese Hürden abbauen, indem sie einen leicht verständlichen Zugang zu Informationen ermöglicht.
Bisher ist Leichte Sprache in Unternehmen jedoch kaum verbreitet. Im Rahmen des STARK-LS Forschungsprojekts wird deshalb untersucht, ob der technologische Fortschritt im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) auch die Verbreitung Leichter Sprache in Unternehmen beeinflussen könnte.
Was wurde untersucht?
Lea Gierke ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Lernen und Innovation in Netzwerken an der Hochschule Karlsruhe. Sie hat 18 Expert:innen aus den Gruppen Jobcoaches, Übersetzer:innen für Leichte Sprache und Arbeitgebende interviewt.
Zentrale Fragen umfassten dabei die Bedarfe und Hürden für Leichte Sprache an Arbeitsplätzen und dem potenziellen Einfluss von KI-gestützten Übersetzungstools auf die Verbreitung leicht verständlichen Arbeitsmaterials.
Die wichtigsten Ergebnisse
Die Untersuchung zeigt, dass der Bedarf an Leichter Sprache das Angebot bei weitem übersteigt. KI-gestützte Übersetzungstools könnten den Zeit- und Kostenaufwand für Übersetzungen in Leichte Sprache verringern und so zu einer dauerhaften, bedarfsgerechten Versorgung mit verständlichen Arbeitsmaterialien beitragen.
So könnte der Austausch in Unternehmen erleichtert, eine selbstständige Arbeitsweise gefördert und ein breiteres Feld an Berufswegen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen eröffnet werden.
Wo liegen die Grenzen?
Besonders bei umfangreichen oder komplexen Texten enthalten die KI-Übersetzungen häufig noch Fehler. Deshalb empfehlen die Expert:innen, dass Texte weiterhin inhaltlich geprüft werden, bevor sie an Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen weitergegeben werden.
Außerdem sind für die berufliche Teilhabe weiterhin der persönliche Austausch, eine offene Unternehmenskultur und der Abbau struktureller Hürden wichtig.
Über die Förderung
Das Projekt STARK-LS wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Mitteln des „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (AGF)“ (Förderkennzeichen: AG-24-0003) gefördert und von der Knappschaft-Bahn-See (KBS) betreut.
